Heilen, ohne Heilpraktiker oder Arzt zu sein – was darfst du sagen?

Heiler, die keinen HP-Schein besitzen, dürfen aufgrund ihrer fehlenden offiziellen Eignung nichts behandeln, das einen Krankheitswert hat.

Wer darf Heilversprechen abgeben?

Heilung versprechen darf niemand, nicht einmal Ärzte oder Heilpraktiker. Aber Ärzte und Heilpraktiker dürfen zumindest sagen, dass sie bestimmte Methoden gegen Krankheiten anwenden. Es geht jedoch gar nicht so sehr darum, ob man Arzt oder Heilpraktiker ist. Das Verbot des Heilversprechens bzw. der Wirkaussage hängt an der Methode. Auch ein Arzt, der mit geistigen Methoden arbeitet, geht also ein Risiko ein.

Was besagt die vielzitierte Geistheiler-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?

Ein Heiler, der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, braucht keine HP-Zulassung. „Wenn jemand behauptet, er wolle weder heilen, noch Diagnosen stellen, sondern durch Handauflegen nur die Selbstheilungskräfte stärken, dann darf die Behörde nicht verlangen, dass er eine Heilpraktiker-Prüfung absolviert.“ Im zu entscheidenden Fall wurden die Tätigkeiten des Heilers eher mit der Arbeit eines Geistlichen verglichen als mit der Arbeit eines Arztes. Wenn die Tätigkeit des Heilers so fernab von Heiltätigkeiten ist, dass man sie eher unter religiöse Riten einstufen würde, dann ist aus der Sicht des Gerichts der „atheistische 08/15-Verbraucher“ (meine Formulierung) nicht gefährdet. Denn kein normaler Patient würde ernsthaft auf die Idee kommen, statt eines Arztes einen Heiler einzuschalten. Die Arbeit ist ein solcher Mumpitz, dass von ihr keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht. Man kann sie gar nicht ernstnehmen. Verlangt wurde von dem Heiler, dass er überall deutlich (!) darauf hinweist, dass seine Arbeit auf keinen Fall den Arzt oder Heilpraktiker ersetzen kann. Ein verschämter Hinweis unten auf jeder Seite Ihres Internetauftritts genügt aber nicht.

Für den Heiler bedeutet diese Entscheidung: Umso nebulöser er seine Arbeit beschreibt, desto sicherer ist er vor strafrechtlicher Verfolgung oder Abmahnung. Wenn er konkret wird und z.B. Wirbelsäulenbegradigung anbietet, dann muss er extrem vorsichtig formulieren, um noch den Schutz der Geistheiler-Entscheidung zu genießen, und zwar besonders, wenn er den Patienten bei der Behandlung anfasst.

Darf man heilkundliche Tätigkeiten ausführen, wenn man nicht Heilpraktiker (oder Physiotherapeut) ist?

Nein. Man darf keine Fußreflexzonenmassage anbieten, keine Dorn-Breuss-Behandlung, nichts, was irgendwie heilen könnte. Man darf keine Mittelchen oder Edelsteine mitgeben, keine Bachblüten, keine homöopathischen Globuli, nichts. Du darfs niemanden behandeln, der einen Krankheitswert hat. Du darfst nur coachen, beraten und z.B. rituelle Gegenstände mitgeben, die das Gebet unterstützen.

Aber im Internet gibt es doch viele Heiler, die heilkundliche Tätigkeiten anbieten – warum dürfen die das und ich nicht?

Die anderen Heiler dürfen das auch nicht.
Diebstahl ist ja auch nicht erlaubt, nur weil manche Diebe nie erwischt werden. Dass die anderen Heiler es machen, liegt daran, dass sie nicht wissen, dass sie es nicht dürfen, oder dass es ihnen egal ist. Bisher wurden sie einfach nicht erwischt, weil offenbar ihre Sichtbarkeit im Netz so gering ist, dass der VSW sie noch nicht gefunden und abgemahnt hat.

Was darf man denn schreiben?

Alles, was du schreiben darfst, muss so dürr und schwammig klingen, dass jeder Durchschnittsmensch (also einer, der nicht an Geistheilung glaubt) sofort denkt: „Was für ein esoterischer Quatsch!“ In dem Moment, wo der Durchschnittsmensch die Erwartung hat, du könntest ihm vielleicht helfen, stehst du mit einem Bein bereits im Gerichtssaal.
Du darfst nur fluffige, nebulöse Sätze schreiben: dass Sie mit der Seele arbeiten (aber Vorsicht, dass Sie sich den Psychotherapeuten nicht zu sehr nähern!), dass du mit der universalen Lebensenergie arbeitest, oder dass du Wellness- bzw. Entspannungsmassagen anbieten. Auch wenn du schon Hundertschaften von Krebskranken geheilt hättest, dürftest du das nicht schreiben. In Bezug auf Krebs besteht ein absolutes Werbeverbot.

Mein Tipp zum Schluss:

Wenn du mit Menschen arbeitest, die in irgendeiner Weise krank sind, solltest du deine Werbetexte von einem Profi schreiben lassen und sodann einem auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt zur Prüfung vorlegen.

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29 Kommentare

  1. Petra 7. Oktober 2010 um 23:17 Uhr - Antworten

    Liebe Michaela,

    ich danke dir für deine gut und verständlich geschrieben Beiträge zum Thema Heilmittelwerbegesetz. So kann auch Otto-normali ohne einen Dolmetscher damit was anfangen :-)

    Deine Beiträge regen mich oft zum Nachdenken an und manche sind sehr amüsant. Gut finde ich, dass du deine Gedankenwelt so ehrlich, unverblümt und auf deine so ganz persönliche Art auf dieses virtuelle Papier bringst. Bin normalerweise kein Blockleser, aber auf deinen schaue ich doch schon mal. Hi
    Ich freu mich für dich, dass du nun dein Buch zum Abschluss bringst und gib doch mal mehr Infos zum Inhalt.

    Liebe Grüße Petra

    • Michaela Albrecht 8. Oktober 2010 um 10:52 Uhr - Antworten

      Vielen Dank für deinen wohlwollenden Kommentar, liebe Petra! :-)
      Ich freue mich, wenn du (und hoffentlich auch andere Heiler) mit meinen Beiträgen zum HWG was anfangen kannst.
      Denn es ist mir wirklich ein Anliegen, dass heilerisch tätige Menschen ihre Arbeit weitermachen können, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
      Ich wäre auch neugierig, wie deine Praxis jetzt läuft und ob die Flyer dir Kunden bringen.

      Herzliche Grüße
      Michaela

  2. Michaela Albrecht 3. Januar 2011 um 22:39 Uhr - Antworten

    Hallo Michaela,
    ich bin nun schon öfters auf Deine Seite gestoßen…ab und zu google ich meinen eigenen Namen. Spannend finde ich nicht nur unsere Namensgleichheit, sondern auch scheinbar gleiche Interessensgebiete.
    Deinen obigen Artikel zum Thema Heiler und Werbung finde ich total gelungen u. ich werde nun öfters mal im Blog vorbeischauen. Für Dein Buch wünsche ich Dir total viel Erfolg!
    Übrigens, auch ich bin 1967 geboren:).

    Viele Grüße aus Denzlingen (bei Freiburg) von Michaela Albrecht:)

    • admin 3. Januar 2011 um 23:50 Uhr - Antworten

      Hallo Michaela,
      wie wohltuend, nach so vielen Spam-Kommentaren endlich mal wieder einen echten zu bekommen!
      Und noch dazu von einem Menschen, der genauso heißt wie ich! :-)
      Ich googele auch manchmal meinen Namen – manchmal, um zu schauen, ob irgend jemand im Netz was Unangenehmes über mich sagt. Kam zum Glück noch nicht vor…
      Mir ist es schon öfter aufgefallen, dass Menschen mit demselben Namen auch ähnliche Berufe haben. Eine von uns ist Kinderärztin – ist dir sicher auch schon aufgefallen, oder? :)
      Vielen Dank für deine netten Worte zu diesem Artikel – und auch Danke für deine guten Wünsche zu meinem Buch. Übrigens gibt es auch eine Autorin mit unserem Namen. Sie schreibt über Engel. So sehr weit ist das von mir auch nicht weg. ;)
      Herzliche Grüße und ein glückliches Jahr 2011 wünscht dir
      Michaela Albrecht

  3. Michaela Albrecht 4. Januar 2011 um 21:59 Uhr - Antworten

    Hallo Michaela,

    hey, da hast Du aber schnell geantwortet!
    Ja, ich habe gesehen, dass es da noch eine Namensvetterin als Autorin gibt…und das Thema Engel ist mir auch nahe:).

    Werde mir Dein Buch mal über Amazon bestellen, interessantes Thema. Bin gespannt!

    Auch Dir ein tolles 2011 und bis bald mal:)

    Grüße von Michaela

    • admin 4. Januar 2011 um 22:45 Uhr - Antworten

      Hallo Michaela,

      wenn du möchtest, kannst du das Buch auch direkt bei mir bestellen – und bekommst dann eine persönliche Widmung.
      Ich habe nämlich noch ca. 80 Stück auf Lager. Und weil du eine Namenskollegin bist, berechne ich dir ausnahmsweise keine Versandkosten. ;-)
      Liebe Grüße
      Michaela

  4. Michaela Albrecht 4. Januar 2011 um 23:33 Uhr - Antworten

    Hallo,

    oh, das ist echt ein tolles Angebot, aber ich habe mich mal wieder selbst überholt und gleich bei Amazon bestellt! Wollte noch fragen, was für Dich besser ist….grrrr!
    Egal, also vielen Dank für das Angebot.

    Grüßle, Michaela

  5. Albert 15. August 2012 um 6:19 Uhr - Antworten

    Hallo,

    interessanter Bericht.

    Auf so gut wie jeder Website von Geistheiler und Co. steht, das sie heilen, auch Krankheiten.

    Selbst in Gesprächen vermitteln viele, das sie Krankheiten heilen. Schaut man sich die Literatur an, Beispiel Reiki: Selbst spiel. Da werden Krankheiten geheilt. Sprich gezielt Behandlungen durchgeführt. Die eigentlich nur dem Arzt oder Heilpraktiker vorbehalten sind.

    Die Geistheiler und Co. stützen sich darauf, Selbstheilungskräfte zu aktivieren. Doch was soll das sein? Klar, der Körper kann regenerieren, aber das hört sich doch schon sehr komisch an.

    Im HPG §1 steht „jede berufs- oder
    gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung
    von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. “

    Ich denke nicht, das das ein Nachteil ist, im Gegenteil, so übernehmen sie endlich mal Verantwortung und wissen dann vielleicht sogar was sie tun.

    Bin gespannt wohin sich das entwickeln wird.

    Viel Spaß beim heilen, ach, das macht ihr ja nicht, genausowenig wie ein Heilpraktiker oder Arzt. Hmmm, schon komisch die ganzen Ausreden……..

    Albert

    • Michaela Albrecht 15. August 2012 um 10:17 Uhr - Antworten

      Hallo Albert,
      Danke für Ihren Kommentar!
      Ja, ich weiß, dass auf vielen Websites von Heilern steht, dass sie heilen. Viele können das auch tatsächlich, und daher vermitteln sie es natürlich auch in Gesprächen. Sogar besonders in Gesprächen, denn daraus kann man ihnen wenigstens nicht so leicht einen Strick drehen wie aus dem Text einer Website.
      Dass sie es trotzdem nicht sagen dürfen, liegt aber nicht daran, dass sie es nicht könnten, sondern daran, dass die schulmedizinische Lobby (bestehend aus Ärzteschaft, Pharmaindustrie und Krankenkassen) ein massives wirtschaftliches Interesse daran hat, dass alternative Heilmethoden nicht groß werden. Deswegen werden die Scharlatane unter den Geistheilern (die es in jeder Zunft gibt) in den Medien ausgeschlachtet, weil dadurch die ganze Branche schlecht gemacht werden kann: Heiler = Esoteriker = Spinner/Betrüger/Abzocker. Oder sogar Heiler = offen für rechtes Gedankengut. Es wird so dargestellt, als ob alle Heiler sich ausdenken: „Ach, mein normaler Beruf als Elektrotechniker macht mir keinen Spaß mehr, ich werd‘ jetzt Heiler, da kann man richtig gut Geld verdienen, und die Leute sind ja so blöd, das auch noch zu glauben. Ich lege einfach meine Hände auf und babbele salbungsvolle Worte vor mich hin und kann dann schön absahnen.“ Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es in Wirklichkeit oft so abläuft, dass jemand eine schwere Krankheit oder ein Burnout in seinem Beruf hat, zum Arzt geht und sein Leben ändert. Durch die Krankheit beginnt er, sich mit geistigen Themen auseinanderzusetzen und entdeckt vielleicht seine verschüttet gegangenen Talente (Hellsichtigkeit, Heilfähigkeit etc.) wieder. Aus tiefster Überzeugung spürt er, dass er jetzt mit dieser Tätigkeit sein Leben unterhalten will, weil es ihn viel mehr erfüllt als sein vorheriger Job, der ihn ja auch krank gemacht hat.
      Beinahe alle meiner Kunden sind im zweiten Beruf.

      In anderen europäischen Ländern ist das Gesundheitssystem anders organisiert, da gibt es keine solche aggressive Hetze gegen Heiler (meines Wissens). In England gibt es z.B. in manchen Krankenhäusern Geistheilungsabteilungen – ganz unspektakulär.

      Das mit den Selbstheilungskräften kann man sich so vorstellen, dass die natürliche Regenerationsfähigkeit des Körpers durch eine energetische Behandlung stärker angeregt wird. Der Körper hat eine eigene Intelligenz, und die kann man durch gezieltes Einwirken noch verstärken. Dieses Wissen war in der Menschheitsgeschichte eigentlich Mainstream, wurde aber durch unterschiedliche Interessengruppen verteufelt oder lächerlich gemacht. Dass gewerbsmäßiges Heilen jetzt all denen verboten ist, die nicht Ärzte oder Heilpraktiker sind, haben wir den Nazis zu verdanken (gleiches galt übrigens für das Rechtsberatungsgesetz).

  6. Marina 10. Dezember 2016 um 12:50 Uhr - Antworten

    Hallo Michaela,

    ich bin gerade über deinen Bericht gestolpert. Ich bin med. Fachangestellte und habe Jahre lang im orthopädischen Bereich gearbeitet. Zudem bin ich Ernährungsberaterin und mache gerade eine Ausbildung zur Heilpraktikerin. Nun habe ich noch Fußreflexzonenmassage gelernt und bin begeistert. Ich mache mich selbstständig und mein Firmenschild hängt schon. Nun habe ich erfahren, dass ich das Wort Fußreflexzonenmassage nicht mal unter dem Begriff „Wellness“ verwenden darf. Hast du vielleicht einen Tipp wie das Personen ohne Heilerlaubnis nennen könnten?

    Finde den Austausch und Artikel hier sehr wertvoll, vielen Dank.

    Schöne Grüße

    Mary

  7. Sebastian Krüger 24. März 2017 um 11:43 Uhr - Antworten

    Danke, für diesen interessanten Artikel!
    Wer darf denn Aussagen von Klienten veröffentlichen?
    – Was wenn die sagen, ein Heiler hat ihnen gut getan?
    – Was wenn die sagen, ihre Rückenschmerzen sind weg? Wer darf das, klar als Zitat gekennzeichnet, veröffentlichen?

    Was ist mit Dingen wie Shiatsu, über die Studien aussagen, dass sie helfen können?
    Wer darf solche Studien erwähnen, obwohl Shiatsu ja für die Mehrheit(?) weit jenseits der allgemein vermuteten Humbug-Grenze liegt?

    Viele Grüße,
    Sebastian

    • MAlbrecht 27. März 2017 um 11:25 Uhr - Antworten

      Lieber Sebastian,
      leider muss ich auf alle Ihre Fragen „Niemand“ antworten. Wenn eine Methode nach der herrschenden deutschen Wissenschaft nicht funktioniert, dann nützt es nicht mal was, wenn ein Arzt die Wirksamkeit bestätigt.
      In anderen Ländern ist das anders. Aber Sie können auch nicht einfach auf ausländische Seiten verlinken, weil Sie sich dann deren Inhalt zu eigen machen, und dann würden Sie genauso behandelt, als wenn Sie die Wirksamkeit selbst behauptet hätten. Die Irreführung liegt in der Methode, nicht in der Person.
      Tut mir wirklich leid!

  8. Michael O. 3. Dezember 2017 um 12:50 Uhr - Antworten

    Hallo Frau Albrecht,

    auch wenn der Artikel etwas älter ist, interessiert mich folgendes:

    Durch meine Lebenserfahrung mit einem Alkholproblem, Burnout und Suizidversuchen, die alle bearbeitet und behoben wurden, darf ich mich dann aus Mentalcoach (ohne HP Ausbildung!) natürlich mit der „Heilung“ nicht weit aus dem Fenster lehnen. Dennoch, konnte ich selbst von keinem Arzt oder Therapeuten geheilt werden, sondern alles mit Alternativen! Wenn ich somit keine Heilung verspreche sondern das eigene Mindset verändere und der Klient selbst die Veränderung herbei führt, dann ist es doch keine Heilung? Der Hintergrund, meine Erfahrungen in allen drei Themen möchte ich auf öffentlichen Vorträgen mitteilen und auch im 1:1 Coaching weiter geben. Ich bin mir echt unsicher was die rechtliche Lage betrifft!

    Danke im Voraus,

    Michael

    • MAlbrecht 3. Dezember 2017 um 18:21 Uhr - Antworten

      Hallo Michael,
      Menschen etwas beizubringen geht noch am ehesten. Allerdings dürfen Sie nicht damit werben, dass Sie Menschen behandeln, die unter Zuständen mit Krankheitswert leiden. Ohne HP-Schein sind Ihre Möglichkeiten leider noch enger als mit.
      Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

  9. Dagmar 18. Februar 2018 um 11:52 Uhr - Antworten

    Hallo Michaela,

    vielen Dank für diesen sehr informativen Bericht! Wie sieht es rechtlich aus, wenn man das englische Wort „healing“ benutzt im deutschsprachigen Raum?

    Ich freue mich über Deine Nachricht.

    Herzliche Grüße,
    Dagmar

    • MAlbrecht 18. Februar 2018 um 19:28 Uhr - Antworten

      Hallo Dagmar,
      ob und wie man das Wort „Healing“ benutzen darf, hängt vom Gesamtzusammenhang ab. Es kommt immer auf den Empfängerhorizont an. Aber damit ist nicht der tatsächliche Empfängerhorizont gemeint, sondern der, den sich Verein Sozialer Wettbewerb und Gericht vorstellen. Der vom Gericht vorgestellte durchschnittliche Seitenbesucher darf nicht auf den Gedanken kommen, deine Methode könnte z.B. eine ärztliche Behandlung ersetzen.

  10. Brigitte 2. März 2018 um 12:42 Uhr - Antworten

    Ich finde den Titel Heilpraktiker/in inzwischen nicht mehr ehrlich. Einige machen diesen Schein nur, damit sie z. B. für ihre Energie-Praxis Worte wie heilen usw. verwenden dürfen. Sie wollen nicht Heilpraktiker sein, es ist lediglich ein Dokument für sie, um dann ihre eigene Sache zu machen. Genau wie Coach. Coach darf ich für alles verwenden, ohne dass es etwas aussagt.

    • MAlbrecht 2. März 2018 um 17:28 Uhr - Antworten

      Liebe Brigitte,
      offensichtlich verbinden Sie mit dem Begriff etwas anderes als der Gesetzgeber. Der Begriff „Heilpraktiker“ war schon immer ein Sammelbegriff für Menschen, die Heilberufe ausüben, ohne Arzt zu sein. 1939 (!) war das Gesetz sogar als Aussterbegesetz für den Berufsstand des Heilpraktikers geplant. In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes wurde dies z.B. in § 2 deutlich: „Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach § 1 in Zukunft nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erhalten.“ Mit dem HP-Schein wird sichergestellt, dass der Heilpraktiker vom Gesundheitsamt geprüft worden ist und daher keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Es ist tatsächlich so, dass jeder seine eigene Sache macht, aber das ist ja auch nicht schlimm. Es gibt Heilpraktiker, die manuell arbeiten, andere arbeiten stofflich, wieder andere energetisch.
      Den Begriff Heilen darf man auch als Heilpraktiker nicht verwenden, weil man dann gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt.

  11. uta 2. April 2018 um 14:35 Uhr - Antworten

    Ja, ja.
    Früher gab es Scheiterhaufen.
    Heute gibt es Gesetze.
    …und den Lobbyismus

  12. Frau Motte 21. Januar 2019 um 16:58 Uhr - Antworten

    Liebe Michaela,

    in einem Ihrer Kommentare haben Sie geschrieben, man dürfe nicht (zu ausländischen Seiten) „verlinken“, da man damit für die Inhalte der verlinkten Seite mithafte. Nachdem ich mich nun quer durchs Internet gesucht habe, konnte ich nirgends den entsprechenden Gesetzestext finden, der einen „Link“ definiert. Besteht die Abmahnungsgefahr auch dann, wenn die Domain nur namentlich geschrieben, aber nicht als Verknüpfung programmiert wird? Soll heißen, wenn es nicht mit einem Klick getan ist, sondern der Leser die Adresse selbst im Browser eingeben müsste? Oder macht das in der Rechtsprechung keinen Unterschied?

    Gibt es eine exemplarische Website, an der man sich orientieren kann, wie man damit umgeht, wenn körperliche Symptome zu den Anwendungsgebieten einer Coaching-Methode gehören? Ich verzweifle – wie sicherlich viele Kollegen – daran, eine weitgehend unbekannte Methode zu erklären, wenn man bestimmte Dinge nicht sagen darf.

    • MAlbrecht 22. Januar 2019 um 16:07 Uhr - Antworten

      Liebe Frau Motte,
      ob die Abmahngefahr auch besteht, wenn man die Domain nur namentlich erwähnt, ohne sie zu verlinken, das weiß ich leider auch nicht.
      Und eine exemplarische Seite für körperliche Symptome im Zusammenhang mit einer Coaching-Methode kann ich auch nicht nennen. Tut mir leid!

  13. Frau Motte 23. Januar 2019 um 15:12 Uhr - Antworten

    Vielen Dank für die schnelle Antwort, auch wenn die Frage weiter offen ist.

    Vielleicht können Sie mir aber eine andere Frage beantworten? Wissen Sie, ob der Begriff „Coaching-Praxis“ (als zusammenstehender Begriff) für die Räumlichkeit, aber auch für das Unternehmen als solches erlaubt ist? Oder ist Praxis in dieser Verwendung auch ein zu heißes Eisen geworden?

  14. Natalya Maksimovich 15. Februar 2019 um 1:28 Uhr - Antworten

    Hallo, Michaela!
    Ich erlerne selbst seit einigen Jahren Homöopathie und habe schon mehrmals wunderbare Erfolge bei Verwandten und Freunden erzielt. Jetzt habe ich das Fernstudium in Klassischer Homöopathie begonnen. Habe auch vor, irgendwann die HP-Prüfung abzulegen, aber nicht sofort) Darf ich in der Zwischenzeit zum Beispiel sagen/in der Werbung schreiben, dass ich als Gesundheitsberaterin die selbstheiligende Kraft des Menschen aktiviere und dann in privatem Gespräch oder beim E-Mailen homöoppathische Globuli „empfehlen“ – aber nicht verschreiben und nicht verabreichen und dabei unterstreichen, dass meine Kunden seine Krankheit unbedingt beim Arzt überwachen und bei Notwendigkeit behandeln sollen? Oder steckt auch hier irgendwelche rechtliche Gefahr?
    Danke im Voraus
    MfG Natalya

    • MAlbrecht 15. Februar 2019 um 10:39 Uhr - Antworten

      Liebe Natalya,
      gerade Homöopathie ist zunehmend einer Hetzjagd ausgesetzt. Einen abmahnsicheren Text über Homöopathie zu schreiben ist wirklich nicht trivial, daher empfehle ich, diesen entweder von einem Profi schreiben zu lassen oder ihn auf jeden Fall juristisch überprüfen zu lassen, und zwar am besten von Frau Dr. Oberhauser, weil sie wirklich die strengste, dabei aber gleichzeitig die netteste Anwältin ist.
      Und dass man die Selbstheilungskräfte aktiviert, darf man nicht mehr schreiben, weil „Selbstheilungskräfte“ einmal in einem Urteil vorkam.
      Herzliche Grüße
      Michaela Albrecht

  15. Wolfgang 8. Mai 2019 um 12:43 Uhr - Antworten

    Hallo Michaela,
    ich habe ein 18-monatiges Studium zum Fachberater für holistische Gesundheit abgeschlossen und brenne seit dem für das Thema Gesundheit, Ernährung und allem, was damit zu tun hat. Vor einigen Jahren bekam ich Arthrose in der Schulter diagnostiziert und setzte mich mit dem Thema auseinander, wobei ich letztendlich herausfand, wie man es selber heilen kann und tat dies auch.

    Nun, da ich wieder schmerzfrei und voll umfänglich beweglich bin, möchte ich mein Wissen gerne in einem Buch weitergeben und frage mich nun, ob und wie ich Sachen wie „Arthrose heilen“ überhaupt benennen darf. Darf ich auf meine Webseite über das Thema in einem Blog schreiben oder verbrenne ich mir damit die Finger.

    Ich bin etwas unsicher und hoffe, mit einem Tipp von dir einen Weg zu finden.

    Liebe Grüße
    Wolfgang

    • MAlbrecht 8. Mai 2019 um 14:07 Uhr - Antworten

      Hallo Wolfgang,
      ich glaube, dass du in einem Buch schreiben kannst, was du willst, weil du damit ja keine Werbung machst. Auch einen Blog könntest du m.E. führen, so lange du darin nicht für Heilmethoden wirbst. Wenn du aber ganz sicher gehen willst, wende dich lieber an Dr. Anette Oberhauser (https://medizinrecht-heilpraktiker.de), denn sie ist noch tiefer im Thema drin als ich.

      Liebe Grüße
      Michaela

  16. Can 2. Juli 2019 um 23:00 Uhr - Antworten

    Hallo Michaela,

    ich war früher extrem Spielsüchtig (konnte die Sucht eigenständig überwinden) und sehe, dass dieses Problem weiterhin stark verbreitet ist. Daher würde ich gerne einen Online-Kurs und ein eBook als Leitfaden anbieten, um den Menschen dabei zu unterstützen, die Spielsucht zu überwinden bzw. ihr nicht mehr anheimzufallen. Zumindest mir und einigen in meinem Umfeld haben diese Ratschläge (primär aus der Persönlichkeitsentwicklung) geholfen, weshalb ich denke, dass ich mit dem Kurs einen echten Mehrwert bieten kann. Das Problem ist einfach, dass die Mehrheit der Spielsüchtigen sich schämen und sich ungern mit Fremde über ihre Problematik unterhalten, weshalb sie sich oft weigern, eine Selbsthilfegruppe zu besuchen. Im Falle einer Therapie würde automatisch die eigene Familie von der Sucht mitbekommen, was viele eben auch nicht möchten. So leben sie jahrelang ihre Sucht aus und treiben sich in den finanziellen Ruin, ohne sich jemals Hilfe zu holen, obwohl sie gerne Hilfe in Anspruch nehmen würden. Aus diesem Grund hat mir ein Freund, dem ich bei der Überwindung seiner Sucht begleitet habe, empfohlen, so etwas für die breite Masse zur Verfügung zu stellen.

    Wenn ich an sich gar kein Geld dafür nehmen darf, wäre mir das auch egal, dann würde ich eben alles kostenlos über YouTube zur Verfügung stellen (mit dem Nachteil, dass ich dann keine Zeit aufwenden könnte, um jeder Person beratend zur Seite zu stehen und bei eventuellen Rückfällen individuell motivierend zu wirken).

    Über eine kurze Antwort darüber, ob ich mit meinem Vorhaben rechtliche Probleme bekommen würde, würde ich mich sehr freuen. Im Internet konnte ich diesbezüglich leider nichts finden.

    Herzlichst,

    Can

    • MAlbrecht 3. Juli 2019 um 8:17 Uhr - Antworten

      Hallo Can,
      danke für deinen Kommentar und deine Geschichte. Ich würde dir empfehlen, lieber einen Termin bei https://medizinrecht-heilpraktiker.de zu machen (Dr. Anette Oberhauser), anstatt dich auf mein Urteil zu verlassen, denn ich habe die Anwaltszulassung ja zurückgegeben und sehe mich nicht imstande, dir einen verlässlichen Rat zu geben. Auch bin ich nicht sicher, ob Spielsucht eine Suchtkrankheit im Sinne der Anlage zu § 12 Heilmittelwerbegesetz darstellt – das müsste man der Kommentierung zum Gesetz bzw. der Rechtsprechung entnehmen.
      Die Stunde bei Frau Dr. Oberhauser kostet für Heilpraktiker nur 150,- zzgl. MwSt., und wahrscheinlich genügt dir eine halbe Stunde. Ich wünsche dir weiterhin alles Gute für die Zukunft.
      Herzliche Grüße
      Michaela

  17. Dagmar Kreutzfeldt 26. Februar 2024 um 13:51 Uhr - Antworten

    Hallo liebe Michaela,
    Vielen Dank für Deinen tollen Bericht.
    Darf ich den überhaupt Praxis für geistiges Heilen auf mein Praxisschild schreiben?
    Ich bin jetzt doch etwas verunsichert.
    Liebe Grüße Daggi :)

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Ich gendere nicht.

Für mich sind alle Menschen gleichwertig, aber ich erlebe Gendern als reine Kosmetik. So lange Frauen schlechter bezahlt werden, nicht mindestens 1/3 der Führungspositionen bekleiden und sexistisch behandelt werden, ist Gendern nur ein Trostpreis.

Und es stört den Textfluss. Wenn es ein geeignetes Partizip Präsens gibt (z.B. „Mitarbeitende“), verwende ich es gerne, aber ich verunstalte Texte nicht durch woke Doppelpunkte oder Schrägstriche, wo sie nicht nötig sind. Binnenmajuskeln („KundIn“) werden Sie manchmal finden, aber das ist alles.

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